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Rufmord an Erich Köhler
(Frühj. 2005)
(2. April 2002)
(Dez. 1993)
(Mai 2001)
(April 2002)
(Sept. 2002)
vierte Stellungnahme
und
(Mai 2003)
(Okt. 2003)
- Erich Köhler
- VIERTE STELLUNGNAHME
- vor dem P.E.N.- Zentrum Deutschland.
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- Geschätzte Anwesende, zu drei Stellungnahmen war ich bisher gezwungen. Alle Stellungnahmen liegen dem Vorstand schriftlich vor. Diese Vorlagen wurden nicht an die gesamte P.E.N.-Mitgliedschaft weitergereicht.
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Um diese heutige Stellungnahme als Gast habe ich den Präsidenten, Herrn Johano Strasser, brieflich gebeten.
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Der Vorwurf lautete über all die Jahre hinweg stereotyp:
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"… erich köhler, dem vorgeworfen wird zum schaden der literatur und von schriftstellern mit der Stasi zusammengearbeitet und damit gegen die p.e.n.-charta verstoßen zu haben..," (Groß- bzw. Kleinschreibung aus dem Bericht des P.E.N.-Präsidenten SAID in Erfurt 10. bis 13. Mai 2001)
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In einem anderen Schreiben, das vorliegt, heißt es: "Gegen Erich Köhler haben drei Mitglieder nach dem Zusammenschluß der beiden deutschen P.E.N.-Zentren den Vorwurf erhoben, gegen die Charta des internationalen P.E.N. verstoßen zu haben und den Antrag auf Ausschluß gestellt."
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Die Namen der drei Anträger bleiben ungenannt. Worin der Schaden für die Literatur bestanden haben soll, das bleibt ebenfalls geheim. Geschädigte Schriftsteller werden nicht vorgewiesen. Kein Schriftsteller meldete sich als geschädigt. Das Unternehmen Köhler-AUSSCHLUSS trägt somit Züge einer anderen Geheimdienstarbeit als der Stasi. Das eingeholte Forschungsgutachten "Hinter den Aktenbergen" liegt einer böswilligen Denunziation näher als verantwortungsvoller Forschertätigkeit. Die dabei verübte Verhunzung eines Romantitels von mir verstößt gegen jeden guten Geschmack und bewirkt Herabsetzung eines namentlich ausgewiesenen Autors.
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Das Ausschlussverfahren stützte sich auf einseitig praktizierte Aktenöffnung. Diese nach wie vor einseitig eröffnete Aktenlage dereguliert positives Recht, macht Verifizierungen unmöglich und vereitelt zugleich die Feindbildvorwürfe meiner Gegner.
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Einseitigkeit ist der willentliche Formfehler im Ausschlussverfahren gegen mich.
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In den Pauschalvorwürfen der Ausschluß-Agenda werden die Artikel 3. und 4. der internationalen P.E.N.-Charta bemüht. In Artikel 3. heißt es: "Mitglieder des P.E.N. verpflichten sich, für die Bekämpfung von Rassen-, Klassen- und Völkerhaß und für die Hochhaltung des Ideals einer in einer einigen Welt in Frieden lebenden Menschheit mit äußerster Kraft zu wirken."
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Schweriner Tagungsmotto: "Schreiben in gewalttätiger Welt"
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Vom Boden der DDR ging nie ein Krieg aus. Vom Boden der DDR starteten keine Bomber gegen Jugoslawien und den Rest der Welt. Das wurde erst nach der Vernichtung der DDR unter dem gesamtdeutschen Symbol des schwarzen Krallengeiers möglich. Die DDR zu verteidigen, auch gegen geheimdienstliche fremde Wühltätigkeit, war Menschenpflicht.
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In der DDR wurde der Weg zur klassenlosen Gesellschaft beschritten. Klassen-, Rassen-, und Völkerhass waren damit, dem Artikel 3 der P.E.N.-Charta entgegenkommend, der Boden entzogen. Der Hass meiner Ankläger gegen mich und den ersten wirklichen deutschen Friedensstaat blamiert sich mithin.
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In Artikel 4. der genannten Charta ist von einem notwendigen Fortschritt in der Welt zu einer höher organisierten politischen und wirtschaftlichen Ordnung die Rede. Ein solch notwendiger Fortschritt wurde in der DDR mit dem Versuch einer vernunftbestimmten sozialistischen Planwirtschaft angestrebt. Darin gab es keine Konzerne, die durch Rüstung und Überrüstung Milliarden Gewinne machten.
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In der internationalen P.E.N.-Charta gibt es keine Unbestimmtheiten, die zu antikommunistischer Vernichtungskritik umdekliniert werden könnten. Gegenteilige Bestrebungen verstoßen gegen den Geist der Charta.
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In Artikel 4. der P.E.N.-Charta wird eine freie Kritik gegenüber Regierungen, Verwaltungen und Einrichtungen gebieterisch verlangt. Die DDR wurde als Vergleichsmuster frevelhaft hinwegkritisiert. Umso zwingender sind die angemahnten Kriterien auf noch rezente Staatswesen anzuwenden. Wahrheitswidrige Veröffentlichungen vorsätzlicher Lügenhaftigkeit, Entstellung von Tatsachen, unternommen zu politischen und persönlichen Zwecken ist, Artikel 4. der P.E.N.-Charta gemäß, entgegenzuarbeiten. Die Causa Köhler, wie die Ausschlußcampagne jetzt heißt, auf der Grundlage einseitiger Aktenöffnung, war eine solche vorsätzliche Lügenhaftigkeit.
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Meine Gegner verwenden das Täter-Opfer-Diktum. In der P.E.N.-Charta ist ein solches nicht aufzufinden. Im Stasi-Unterlagen-Vertrag zwischen beiden deutschen Regierungen kommt eine solche Sprachregelung nicht vor. Diese Kampfrhetorik wurde eigenmächtig vom Aktenverwalter, Herrn Gauck, eingeführt. Wer diese Rhetorik übernimmt, kann dafür keine gesetzliche Grundlage vorweisen.
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Warum, so höre ich, liegt dir etwas an der Mitgliedschaft im deutschen P.E.N.?
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- Weil Buchstabe und Geist des internationalen P.E.N. eben ein internationaler, und damit auch für den DeutschP.E.N. verbindlich ist.
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- Weil ein solcher internationaler Geist nicht zu deutschnationalen Aufarbeitungspsychosen und -neurosen pervertiert werden darf. Deshalb stelle ich von hier aus an Versammlung und Vorstand in aller Form den Antrag auf Wiederaufnahme in den deutschen P.E.N.
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Und ich rufe den internationalen P.E.N. an, dem rufmörderischen Treiben gegen mich im deutschen P.E.N. entgegenzutreten.
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Die Existenz eines Ehrenrates, einer quasifeudalen Pairskammer, ist eine neudeutsche Nachwende-Spezialität. Ethischästhetische Abwertung von Autorenpersönlichkeiten aus politischen Gründen entspricht einer üblen deutschen Tradition und ist international nicht hinnehmbar.
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In dem Verdikt eines auf mich angesetzten kirchlich gebundenen Aktenforschers heißt es sinngemäß: MILDE UNANGEBRACHT.
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Das in Darmstadt abstimmende Gremium wurde darüber nicht informiert. Es konnte nur nach einmaliger Verlesung eines Abschlußberichtes des dazu unbefugten sogenannten Ehrenrates urteilen. Einem Aufschrei des Entsetzens über den anklängigen altkirchlichen Ruf nach dem Scheiterhaufen wurde damit vorgebeugt.
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